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Jahresbericht 2018



               B.     RECHTLICHE VERHÄLTNISSE

               Vereinsname:                              Norddeutscher Schützenbund v. 1860 e.V.
                                                         Landesverband Schleswig-Holstein
               Rechtsform:                               Eingetragener Verein

               Sitz:                                     Kiel
               Gegenstand des Vereins:                   Förderung  des  Sports  und  der  sportlichen  und
                                                         allgemeinen Jugendarbeit
               Gültige Satzung in der Fassung vom:       08.05.2011

               Vereinsregister:                          Amtsgericht Kiel, VR 2167 KI
                                                         (Letzte Eintragung vom 03.06.2013)

               Geschäftsjahr:                            Kalenderjahr
               Vorstand gem. § 26 BGB (Präsidium):       Herren
                                                         Peter Kröhnert       (Präsident)
                                                         Günther Kaste        (1. Vizepräsident)
                                                         Alfred Koitzsch      (2. Vizepräsident)
                                                         Thomas Hartmann (Landesschatzmeister)
                                                         NN                         (Landessportleiter)

               Vertretungsbefugnis:                      Der  Verband  wird  rechtsgeschäftlich,  gerichtlich
                                                         und  außergerichtlich  gemeinschaftlich  von  zwei
                                                         berufenen Präsidiumsmitgliedern vertreten.


               C.     STEUERLICHE VERHÄLTNISSE
               1.     Körperschaftsteuer

               Der  Verband  ist  eine  juristische  Person  (Verein),  die  der  unbeschränkten  Steuerpflicht  gem.
               §  1  Abs.  1  Nr.  5  KStG  unterliegt.  Der  Verband  ist  nach  §  5  Abs.  1  Nr.  9  KStG  von  der
               Körperschaftsteuer  befreit,  weil  er  ausschließlich  und  unmittelbar  steuerbegünstigten
               gemeinnützigen  Zwecken  i.S.  der  §§  51  ff.  AO  dient.  Die  Steuerpflicht  erstreckt  sich  damit
               ausschließlich  auf  den  vom  Verband  unterhaltenen  wirtschaftlichen  Geschäftsbetrieb.  Letzter
               Steuerbescheid vom 20.10.2016 für 2015. Für das Jahr 2016 ist die Steuererklärung eingereicht,
               jedoch noch nicht veranlagt.
               2.     Gewerbesteuer

               Der  Verband  ist  gem.  §  3  Nr.  6  GewStG  von  der  Gewerbesteuer  befreit.  Die  Steuerpflicht
               erstreckt  sich  damit  ausschließlich  auf  den  vom  Verband  unterhaltenen  wirtschaftlichen
               Geschäftsbetrieb.  Letzter  Steuerbescheid  vom  10.12.2018  für  2016.  Für  das  Jahr  2017  ist  die
               Steuererklärung eingereicht, jedoch sind noch keine Bescheide ergangen.
               3.     Umsatzsteuer

               Der Verband ist Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG und ausschließlich mit seinem Zweckbetrieb
               und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unternehmerisch tätig.

               4.     Kapitalertragsteuer

               Der Verband ist eine Körperschaft im Sinne der § 44a Abs. 4 und 7 EStG (Abstandnahme vom
               Steuerabzug  von  Kapitalerträgen).  Gemäß  Anlage  zum  Körperschaftsteuerbescheid  vom
               18.10.2018  für  2016  wird  bei  Kapitalerträgen,  welche  bis  zum  31.12.2019  zufließen,  keine
               Kapitalertragsteuer einbehalten.

               44                           Jürgensen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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