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Jahresbericht 2018
B. RECHTLICHE VERHÄLTNISSE
Vereinsname: Norddeutscher Schützenbund v. 1860 e.V.
Landesverband Schleswig-Holstein
Rechtsform: Eingetragener Verein
Sitz: Kiel
Gegenstand des Vereins: Förderung des Sports und der sportlichen und
allgemeinen Jugendarbeit
Gültige Satzung in der Fassung vom: 08.05.2011
Vereinsregister: Amtsgericht Kiel, VR 2167 KI
(Letzte Eintragung vom 03.06.2013)
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Vorstand gem. § 26 BGB (Präsidium): Herren
Peter Kröhnert (Präsident)
Günther Kaste (1. Vizepräsident)
Alfred Koitzsch (2. Vizepräsident)
Thomas Hartmann (Landesschatzmeister)
NN (Landessportleiter)
Vertretungsbefugnis: Der Verband wird rechtsgeschäftlich, gerichtlich
und außergerichtlich gemeinschaftlich von zwei
berufenen Präsidiumsmitgliedern vertreten.
C. STEUERLICHE VERHÄLTNISSE
1. Körperschaftsteuer
Der Verband ist eine juristische Person (Verein), die der unbeschränkten Steuerpflicht gem.
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG unterliegt. Der Verband ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der
Körperschaftsteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
gemeinnützigen Zwecken i.S. der §§ 51 ff. AO dient. Die Steuerpflicht erstreckt sich damit
ausschließlich auf den vom Verband unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Letzter
Steuerbescheid vom 20.10.2016 für 2015. Für das Jahr 2016 ist die Steuererklärung eingereicht,
jedoch noch nicht veranlagt.
2. Gewerbesteuer
Der Verband ist gem. § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Steuerpflicht
erstreckt sich damit ausschließlich auf den vom Verband unterhaltenen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Letzter Steuerbescheid vom 10.12.2018 für 2016. Für das Jahr 2017 ist die
Steuererklärung eingereicht, jedoch sind noch keine Bescheide ergangen.
3. Umsatzsteuer
Der Verband ist Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG und ausschließlich mit seinem Zweckbetrieb
und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unternehmerisch tätig.
4. Kapitalertragsteuer
Der Verband ist eine Körperschaft im Sinne der § 44a Abs. 4 und 7 EStG (Abstandnahme vom
Steuerabzug von Kapitalerträgen). Gemäß Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vom
18.10.2018 für 2016 wird bei Kapitalerträgen, welche bis zum 31.12.2019 zufließen, keine
Kapitalertragsteuer einbehalten.
44 Jürgensen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft