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Jahresbericht 2018
Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert aktiviert.
Soweit erforderlich werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden
keine Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken werden durch Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung
getragen.
Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.
V. Vereinskapital
Das Präsidium hat am 17.02.2016 beschlossen, aus dem Ergebnisvortrag €100.000,00 in das
feste Vereinskapital umzugliedern.
VI. Rücklagenbildung
Der Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurde im Jahr 2015 ein Betrag von € 50.000,00 und in
2018 ein weiterer in Höhe von € 55.00,00 zugeführt (Betriebsmittelrücklage). Die Rücklage
beträgt zum 31. Dezember 2018 € 105.000,00.
VII. Rechnungswesen
Die Finanzbuchhaltung wird mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung, System DATEV,
erstellt.
E. BESCHEINIGUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE ERSTELLUNG
An den Norddeutschen Schützenbund v. 1860 e.V. Landesverband Schleswig-Holstein
Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung – des Norddeutschen Schützenbund v. 1860 e.V. Landesverband Schleswig-
Holstein für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 unter Beachtung der
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns
von dem Verein vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht
geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Vereins.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW-Standards „Grundsätze für die Erstellung
von Jahresabschlüssen“ (IDW S7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der
Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die IDW Stellungnahme „Rechnungslegung von Vereinen“ (IDW RS HFA 14) wurde beachtet.
Hamburg, den 18. Februar 2019
JÜRGENSEN GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Vereidigter Buchprüfer Wirtschaftsprüfer
Steuerberater Steuerberater
46 Jürgensen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft