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Jahresbericht 2018



               Die  Vorräte  werden  mit  den  Anschaffungskosten  bewertet.  Das  Niederstwertprinzip  wurde
               beachtet.

               Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert aktiviert.
               Soweit erforderlich werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden
               keine Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

               Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.
               Allen  erkennbaren  Risiken  werden  durch  Bildung  ausreichender  Rückstellungen  Rechnung
               getragen.
               Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.

               V.     Vereinskapital
               Das  Präsidium  hat  am  17.02.2016  beschlossen, aus  dem  Ergebnisvortrag    €100.000,00   in  das
               feste Vereinskapital umzugliedern.

               VI.    Rücklagenbildung
               Der Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurde im Jahr 2015 ein Betrag von € 50.000,00  und in
               2018 ein weiterer in Höhe von € 55.00,00 zugeführt (Betriebsmittelrücklage). Die Rücklage
               beträgt zum 31. Dezember 2018 € 105.000,00.


               VII.   Rechnungswesen
               Die  Finanzbuchhaltung  wird  mit  Hilfe  der  elektronischen  Datenverarbeitung,  System  DATEV,
               erstellt.

               E.     BESCHEINIGUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE ERSTELLUNG

               An den Norddeutschen Schützenbund v. 1860 e.V. Landesverband Schleswig-Holstein
               Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn-
               und Verlustrechnung – des Norddeutschen Schützenbund v. 1860 e.V. Landesverband Schleswig-
               Holstein  für  das  Geschäftsjahr  vom  01.  Januar  bis  31.  Dezember  2018  unter  Beachtung  der
               deutschen  handelsrechtlichen  Vorschriften  erstellt.  Grundlage  für  die  Erstellung  waren  die  uns
               von dem Verein vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht
               geprüft  haben,  sowie  die  uns  erteilten  Auskünfte.  Die  Buchführung  sowie  die  Aufstellung  des
               Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in
               der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Vereins.
               Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW-Standards „Grundsätze für die Erstellung
               von Jahresabschlüssen“ (IDW S7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und
               der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der
               Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
               Die IDW Stellungnahme „Rechnungslegung von Vereinen“ (IDW RS HFA 14) wurde beachtet.



               Hamburg, den 18. Februar 2019

               JÜRGENSEN GMBH
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

               Vereidigter Buchprüfer                            Wirtschaftsprüfer
               Steuerberater                                     Steuerberater

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